ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der
Swiss Robotic Solutions GmbH
(1) GELTUNGSBEREICH
Diese AGB regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Swiss Robotic Solutions GmbH (nachfolgend “SRS”) und ihren Auftragnehmern (nachfolgend “Kunden”)
Sie gelten ausschliesslich für Geschäftsbeziehungen im unternehmerischen Bereich (B2B).
Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern SRS diesen nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(2) LEISTUNGEN UND VERTRAGSCHARAKTER
SRS erbringt Beratungs-, Analyse-, Optimierungs- und Implementierungsleistungen in den Bereichen Prozessoptimierung, Lean Management, Digitalisierung, Automatisierung sowie Einführung und Begleitung von Softwarelösungen.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um ein Auftragsverhältnis gemäss Art. 394 ff. OR.
SRS schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen, organisatorischen oder technischen Erfolg.
Unternehmerische Entscheidungen und deren Umsetzung liegen in der Verantwortung des Kunden.
(3) MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Der Kunde stellt alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Systeme und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten von SRS.
(4) TERMINE UND FRISTEN
Termine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Verzögerungen infolge fehlender Mitwirkung, Drittleistungen oder höherer Gewalt begründen keine Haftung.
Ein Verzug tritt nur nach schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist ein.
(5) HONORAR UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Vergütung richtet sich nach Offerte oder individueller Vereinbarung.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug kann SRS Verzugszins von 5 % p.a. erheben.
(6) HAFTUNG
SRS haftet für Schäden ausschliesslich bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung.
Die Haftung von SRS ist – soweit gesetzlich zulässig – auf 10 % der jeweiligen Auftragssumme, maximal jedoch auf CHF 10’000 pro Projekt, begrenzt.
Bei laufenden Service- oder Softwareverträgen bezieht sich die Auftragssumme auf die im betreffenden Vertragsjahr geschuldete Vergütung.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder mittelbare Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
SRS haftet nicht für Leistungen, Produkte oder Entscheidungen Dritter, selbst wenn diese empfohlen, vermittelt oder in Projekte eingebunden wurden.
(7) SOFTWARE UND DIGITALE SYSTEME
Der Kunde erhält ein nicht exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
Eine ununterbrochene und störungsfreie Verfügbarkeit kann nicht garantiert werden. Wartungsarbeiten, Updates oder technische Störungen können temporäre Einschränkungen verursachen.
SRS ist berechtigt, technische Anpassungen und Weiterentwicklungen vorzunehmen, sofern die vertraglich vereinbarte Hauptfunktion nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Der Kunde ist für eine angemessene Datensicherung verantwortlich. SRS haftet nicht für Datenverluste, sofern diese nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.
Hosting- und Cloudleistungen können über externe Anbieter erfolgen. Für deren Infrastruktur übernimmt SRS keine Haftung.
(8) GEISTIGES EIGENTUM
Sämtliche Konzepte, Analysen, Modelle, Strukturen, Softwarebestandteile und Dokumentationen bleiben geistiges Eigentum von SRS, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Eine Weitergabe oder Verwertung ausserhalb des vereinbarten Zwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung.
(9) VERTRAULICHKEIT
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich zugänglicher Informationen.
Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
(10) REFERENZNUTZUNG
SRS ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firmenname und Logo als Referenz zu führen. Projektinhalte werden nur allgemein oder anonymisiert dargestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(11) ABWERBEVERBOT
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer sowie während 12 Monaten nach deren Beendigung keine Mitarbeitenden, Freelancer oder beigezogenen Spezialisten von SRS direkt oder indirekt abzuwerben oder anzustellen.
Bei Verstoss ist eine Konventionalstrafe in Höhe von sechs Monatsvergütungen der betreffenden Person geschuldet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(12) VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG
Beratungsmandate können gemäss Art. 404 OR jederzeit gekündigt werden.
Bereits erbrachte Leistungen sind vollumfänglich zu vergüten.
Bei Kündigung zur Unzeit bleibt Schadenersatz vorbehalten.
Für laufende Service-, Wartungs- oder Softwareverträge gelten die in der Offerte vereinbarten Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen.
(13) ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz von SRS (Zürich).
(14) INDIVIDUELLE PROJEKTVEREINBARUNGEN
Bei Projekten mit erhöhtem Umfang, besonderem Risiko oder strategischer Bedeutung können die Parteien in einer separaten schriftlichen Vereinbarung von einzelnen Bestimmungen dieser AGB abweichen.
Individuell vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB vor.
(15) SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Swiss Robotic Solutions GmbH
Zürich (ZH)
UID: CH-020.4.080.740-1
Stand: Februar 2026
